EU-Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen

EU-Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen

Die EU-Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer wird konkret(er). Am 14.02.2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Finanztransaktionssteuer angenommen. Geplant sind damit insbesondere die Erhebung einer Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,1% (0,01% bei Derivaten) auf Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ab 01.01.2014. Nun steht noch die einstimmige Zustimmung der 11 teilnehmenden Mitgliedsstaaten aus.

Neben einer Harmonisierung der derzeit in verschiedenen Mitgliedstaaten erhobenen Finanztransaktionssteuern zielt der Vorschlag auf eine angemessene und substantielle Beteiligung des Finanzsektors an den öffentlichen Einnahmen ab und soll darüber hinaus Geschäfte, welche für die Effizienz der Finanzmärkte und die Realwirtschaft nicht förderlich sind, unattraktiv machen.

Ziele der EU-Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer

  1. Stärkung des Binnenmarktes durch eine einheitliche Regelung zur Besteuerung, entgegen verschiedener nationaler Varianten
  2. Gewährleistung eines angemessenen und zugleich substanziellen Beitrags des Finanzsektors an den öffentlichen Einnahmen
  3. Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Realwirtschaft durch den Finanzsektor

Merkmale der vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer

  1. eine breite Bemessungsgrundlage und Vorkehrungen, um Verlagerungen im Finanzsektor zu verhindern
  2. die Steuerschuld entsteht weltweit, sobald eine der Transaktionsparteien (also auch das beteiligte Finanzinstitut) in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig ist (Ansässigkeitsprinzip)
  3. die Steuerschuld entsteht auch dann, wenn das gehandelte Finanzprodukt in einem der teilnehmenden Länder ausgegeben wurde, aber die handelnden Parteien nicht dort ansässig sind (Ausgabeprinzip)
  4. für die Realwirtschaft wichtige Finanztätigkeiten sind nach dem neuen Vorschlag von der Finanztransaktionssteuer ebenso befreit wie solche mit/von staatlichen bzw. öffentlichen Einrichtungen

Die nächsten Schritte zur Einführung der Finanztransaktionssteuer

An der nun folgenden Erörterung des seit gestern vorliegenden Richtlinienvorschlags dürfen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten teilnehmen. Auch das Europäische Parlament wird konsultiert. Abstimmen und beschließen (Einstimmigkeit ist ein Muss) werden jedoch nur die 11 an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Länder, welche die Einführung der Steuer beschlossen haben.

Weiterführende Informationen zur geplanten EU-Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer

1 Kommentar zu EU-Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen

Mit Einführung der Finanztransaktionssteuer wird ein neues, zusätzliches Steuersystem, ähnlich wie seinerzeit die Mehrwertsteuer, geschaffen. Es wird den Politikern neue Möglichkeiten zur Geldbeschaffung bieten, die im Lauf der Jahre auch genutzt werden.
Dieses neue Steuersystem hat folgende Nachteile:

Bei der bekannten Ausgabefreudigkeit/Umverteilungsmentalität der meisten Politiker und der Brüsseler Zentrale besteht die große Gefahr, dass jetzt zwar mit rel. geringen Steuersätzen begonnen wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird man jedoch – ist das neue Steuersystem erst mal akzeptiert – die Steuersätze allmählich erhöhen. Ich bin sicher, dass sie in einigen Jahren schon bei beim 5- bis 10-fachen stehen werden (siehe Mehrwertsteuer!)

Die zweite Gefahr besteht darin, dass die Steuer – die wohl aus gutem Grund nicht als Börsensteuer bezeichnet wird – allmählich auf weitere Zahlungsströme ausgedehnt wird, sodass bis in vielleicht 10 Jahren der gesamte bargeldlose Zahlungsverkehr mit dieser besonderen Art der Umsatzsteuer belastet wird.

Als drittes möchte ich anführen, dass die Banken – soweit sie nicht in andere Länder ausweichen können – natürlich die Kosten dieser Steuer auf die Kunden abwälzen werden. Ganz im Gegensatz zu den Behauptungen der Politiker wird die Steuer also keineswegs die Finanzindustrie treffen, sondern den Steuerzahler.

Mit freundlichen Grüßen
Theo Mager

Theo Mager 16. Februar 2013, 13:46 Uhr


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