Frankreich führt die Finanztransaktionssteuer im Alleingang ein
— 03.08.2012; aktualisiert 06.02.2023, 11:27 Uhr
Der französische Präsident Hollande hat eine Finanztransaktionssteuer in Frankreich eingeführt, nachdem sich die EU-Finanzminister nicht auf eine europaweite Regelung in dieser Frage einigen konnten. Ab dem 2. August 2012 ist beim Geschäft mit Anteilen französischer Firmen eine Abgabe in Höhe von 0,2% fällig.
Außerdem erhebt der französische Fiskus neuerdings eine weitere Steuer auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und auf den Handel mit Credit Default Swaps (Kreditausfallversicherungen) auf Anleihen europäischer Staaten. Diese Steuer – in Höhe von 0,01% – betrifft nur Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind.
Steuerfrei bleibt nach wie vor der Kauf normaler Staatsanleihen sowie der Handel mit Papieren von Unternehmen mit einem Börsenwert unter 1 Mio. €.
Da es sich bei der Finanztransaktionssteuer um eine Art Verkehrssteuer handele, hat man als deutscher Anleger keine Chance sich die Steuer wie etwa bei einer Quellensteuer wieder zurückzuholen. ((Hans-Jürgen A. Feyerabend, KPMG, in Focus Money 33/2012, S7))
Weitere Links zur Einführung der Finanztransaktionssteuer in Frankreich:
- http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article108450479/Frankreich-wagt-den-Alleingang.html
- http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vorstoss-frankreich-fuehrt-finanztransaktionssteuer-ein-11839855.html
- http://www.ftd.de/politik/europa/:alleingang-in-europa-frankreich-startet-finanztransaktionssteuer/70070741.html
- http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanztransaktionsteuer-wer-an-der-boerse-kauft-zahlt-1.1428366
- http://www.wiesaussieht.de/2012/01/30/nagel-mit-kopfen [offline, Admin, 06.02.2023]