Frankreich führt die Finanztransaktionssteuer im Alleingang ein

Frankreich führt die Finanztransaktionssteuer ein

Der französische Präsident Hollande hat eine Finanztransaktionssteuer in Frankreich eingeführt, nachdem sich die EU-Finanzminister nicht auf eine europaweite Regelung in dieser Frage einigen konnten. Ab dem 2. August 2012 ist beim Geschäft mit Anteilen französischer Firmen eine Abgabe in Höhe von 0,2% fällig.

Außerdem erhebt der französische Fiskus neuerdings eine weitere Steuer auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und auf den Handel mit Credit Default Swaps (Kreditausfallversicherungen) auf Anleihen europäischer Staaten. Diese Steuer – in Höhe von 0,01% – betrifft nur Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind.

Steuerfrei bleibt nach wie vor der Kauf normaler Staatsanleihen sowie der Handel mit Papieren von Unternehmen mit einem Börsenwert unter 1 Mio. €.

Da es sich bei der Finanztransaktionssteuer um eine Art Verkehrssteuer handele, hat man als deutscher Anleger keine Chance sich die Steuer wie etwa bei einer Quellensteuer wieder zurückzuholen. ((Hans-Jürgen A. Feyerabend, KPMG, in Focus Money 33/2012, S7))

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